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Dialysefahrten bestellen
Wissenswerte Infos für Taxi Dialysefahrten
In Deutschland sind mehr als 7.000 Menschen Dialysepatienten. Viele davon nehmen somit Dialysefahrten mit dem Taxi in Anspruch, um pünktlich für die nächste Blutwäsche in das nächste Krankenhaus gebracht zu werden. Welche Kosten Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion übernehmen und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine Transportverordnung durch den Arzt ausstellen lassen
Für Krankenfahrten für Dialysebehandlungen bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus ist eine Transportverordnung erforderlich. Krankentransporte werden von Ärzten ausgestellt, wenn die Fahrten medizinisch notwendig sind und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus bestimmten Gründen nicht möglich sind. Durch eine von Ihrem Arzt ausgestellte Transportverordnung bestätigt Ihr Arzt, dass Fahrten mit dem Taxi aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich sind. Etwa Personen mit einem mit Schwerbehindertenausweis, welcher mit dem Merkzeichen aG, Bl, H versehen ist. Das sind Fahrten von Ihrem Wohnort zum Ort der Behandlung auf direktem Weg.
Eine Transportverordnung wird in der Regel im Vorfeld ausgestellt. Bei Notfällen kann eine entsprechende Verordnung auch nachträglich ausgestellt werden. Bei einer Einweisungs- oder Entlassungsfahrt zum Krankenhaus, welches weniger als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt ist, benötigen Sie vorher keine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse.
Dialysefahrten Kostenübernahme – den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse
Haben Sie die Genehmigung durch den Arzt erhalten, übernimmt die Krankenkasse nach § 60 Abs. 1 SGB V die anfallenden Kosten. Ausgenommen davon sind Zusatzkosten, welche nach § 61 S. 1 SGB V geregelt sind. Daher haben Sie als Patient bei Dialysefahrten als Patient 10% der Kosten beziehungsweise mindestens 5 Euro oder maximal 10 Euro selbst zu tragen. Von einer Zuzahlung werden Sie nur befreit, wenn diese bei 2% Ihres Brutoeinkommens liegt. Bei chronischer Erkrankung bei 1% Ihres Bruttoeinkommens. Dies ist nach § 62 Abs. 1 SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Eine chronische Erkrankung ist dann gegeben, wenn Sie mindestens 1 Jahr lang jedes Quartal eine Dialysebehandlung benötigen.
Bezahlung der 1. und der letzten Fahrt
Nicht übernommen werden die Fahrtkosten mit dem Taxi für die 1. und die letzte Fahrt. Für alle anderen Taxifahrten gelten die oben genannten gesetzlichen Regelungen der Krankenkasse.
Das passende Taxiunternehmen
Es gibt eine Reihe an Taxiunternehmen, welche die Dialysefahrten Kostenübernahme für Sie übernehmen und Ihnen mittels Hilfsmittel wie einer Rollstuhlrampe die Fahrt so bequem wie möglich machen. Teilweise werden auch Rollstuhl-Taxis eingesetzt. Informieren Sie sich im Vorfeld, was Sie vom jeweiligen Taxiunternehmen erwarten können. Zum Beispiel einen Fahrer, der Sie beim Ein- und Aussteigen unterstützt. Müssen Sie im Rollstuhl zu Ihrem Arzt oder in ein Krankenhaus transportiert werden, muss Ihr Arzt beim Krankentransportschein unter Punkt 2 (Beförderungsmittel) „andere“ ankreuzen. Zudem muss Behindertentransportwagen unter Punkt 2 des Krankentransportscheins eingetragen werden.