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Krankenfahrten bestellen

    Krankentransporte mit dem Taxi

    Das Taxifahrten nicht nur für den Einsatz im privaten Bereich infrage kommen, ist nicht neu. Zu den Taxi-Krankenfahrten zählt auch die Beförderung behinderter oder kranker Menschen zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Was jedoch viele Kranke oder Behinderte nicht wissen, ist die Frage: Wann steht ihnen ein Taxi zu, wer zahlt die Taxi- Krankentransport Kosten und wie erfolgt die Abrechnung.

    Voraussetzungen für Rettungsfahrten, & Krankentransporte, die kassenärztlich finanziert werden.

    Für die Kosten-Krankentransport Übernahme gilt, dass die medizinische Notwendigkeit hier an erster Stelle steht. Eine solche Situation ergibt sich, wenn eine fachlich-medizinische Betreuung oder die technische Ausrüstung des Fahrzeugs im medizinischen Sinne für die zu transportierende Person nötig sind oder transportbedingt die Übertragung von schweren Erkrankungen verhindert wird.

    Die Voraussetzungen für die Wahl eines Krankentransport-Taxi oder vorliegender Formalien sind in der Verordnung der Krankentransport-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses verankert. Hier kann sich die infrage kommende Person auch eine Auskunft zu diesem Thema holen.

    Wer ist für eine Krankenfahrt autorisiert?

    Grundsätzlich kann sich jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, aussuchen, womit ein Krankentransport durchgeführt wird, sofern es sich hier um einen von der Krankenkasse genehmigten Zweck handelt.

    Möchten Sie die Kosten aber erstattet bekommen, gilt es hier einiges zu beachten. In diesem Fall gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip in Kombination mit der medizinischen Notwendigkeit. Einfach ausgedrückt muss es sich hier bei der Wahl um das günstigste, dem Patienten zumutbare Verkehrsmittel handeln.

    Im Kontext: Ist die Fahrt zu einer genehmigten ambulanten Behandlung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem Privatfahrzeug dem Versicherten medizinisch nicht zumutbar, kann in diesem Fall eine Krankentransport Kostenübernahme Krankenkasse erfolgen.

    Verordnungen regeln Krankentransporte & Krankenfahrten

    Es wäre ein Wunder, wenn dieser Part, wer für Krankentransporte oder-Fahrten aufkommt, nicht auch gesetzlich in Deutschland geregelt wäre. Möchten zum Beispiel Taxiunternehmer sicher sein, dass die Fahrt des Fahrgastes als Krankentransport von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, sollten sie gut informiert sein! Der Gesetzgeber hat im Sozialbuch 5 unter § 60 genau festgeschrieben, wann ein öffentlicher Taxi Krankentransport Kosten übernommen wird.

    Verfügt der Versicherte nicht über eine Zuzahlungsbefreiung, muss er einen Teil der Kosten selber tragen. Pro Fahrt ergeben sich daraus 10 % der Fahrtkosten oder mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. Im Gegensatz zu Hilfs- und Heilmittel muss auch für Kinder die Zuzahlung erfolgen.

    Taxi Krankentransport, was ist für die Abrechnung entscheidend?

    Wichtig ist zunächst einmal, dass ein Unterschied zwischen Rettungsfahrten, Krankentransporten und Krankenfahrten besteht. Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass bei Rettungsfahrten und Krankentransporten eine durch medizinisches Fachpersonal durchgeführte Versorgung der transportierenden Person während der Fahrt erfolgen kann, unter Bezugnahme der fachlichen Hilfsmittel. Bei reinen Krankenfahrten ist eine solche medizinische Versorgung nicht vorgesehen.

    Aus diesem Grunde gilt die Fahrt mit dem Rettungswagen oder Notarztwagen als Rettungsfahrt, per Krankenwagen als, Krankentransport und mit dem Taxi, Privat- oder Mietauto und öffentlichen Verkehrsmittel als reine Krankenfahrt.

    Was muss genehmigt werden, für die Kosten Krankentransport?

    Handelt es sich um eine Fahrt zu einer ambulanten Behandlung, muss die Tour vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei notwendigen medizinischen Fahrten mit dem Taxi ist für die Kostenübernahme grundsätzlich von der Krankenbeförderung eine ärztliche Verordnung erforderlich.

    Keine Genehmigungen sind erforderlich bei:

    • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Zeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bi! (blind) oder „H“ (hilflos) sind freigestellt.
    • Pflegebedürftige mit einer dauerhaft beeinträchtigten Mobilität und einem Pflegegrad 3.
    • Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5.
    • Versicherten-Fahrten bei denen bis Ende 2016 eine Einstufung in Pflegestufe H und seit Anfang 2017 mindestens Pflegegrad 3 vorliegt.
    • Wenn einer dieser relevanten Punkte zum Tragen kommt, kann die Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung mit dem Kostenträger abgerechnet werden.

    Genehmigung der Kostenübernahme durch eine Einschätzungshilfe

    Ob der Krankentransport Krankenkasse auch von denen übernommen wird, hängt von der Unterscheidung nach Fahrten zu einer ambulanten und zu einer stationären Behandlung ab. Fahrten zu einer stationären Behandlung muss sich der Versicherte nicht extra genehmigen lassen, anders bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, diese muss in der Regel genehmigt werden, da die Krankenkassen hier nur in Ausnahmefällen die Kosten übernehmen.

    Was ist ein Krankentransportschein?

    Der Krankentransport oder die Krankenfahrt auf dem Formular 4 wird von den Ärzten verordnet. Hier werden alle notwendigen Daten eingegeben, die für die Beförderung wichtig sind. Es kann auch passieren, dass die Krankenkasse für die Genehmigung verantwortlich ist.

    Wann bekommt man vom Arzt einen Transportschein Taxi?

    Der Transportschein Arzt ist gut, wenn die Kasse die Taxikosten übernimmt. Seit Kurzem sind viele gesetzlich Versicherte in dieser Hinsicht bessergestellt. Wer mit mindestens Pflegegrad 3 pflegebedürftig oder schwerbehindert ist, benötigt vorab für die Taxi Krankenfahrten keine Genehmigung mehr von der Krankenkasse.

    Informationen zu Dialysefahrten finden Sie hier.

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